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Weil sie nicht als Brandbettler enden wollten, gründeten Kaufleute und Handwerker 1537 die erste Feuerschutzversicherung

[/vc_column_text][vc_column_text]Draußen ist es noch dunkel, als am 14. Februar 1327 in der Bäckerei des Münchner Klosters St. Jakob am Anger das Unglück seinen Lauf nimmt. Wie jeden Morgen schüren die Bäcker das Feuer für den Ofen. Doch dieses Mal landet ein glühendes Stück Kohle neben der Feuerstelle und setzt die Bäckerei in Brand. Schnell greifen die Flammen auf Nachbargebäude über. Zwei Tage lang wütet das Feuer. München verliert ein Drittel seiner Gebäude, 30 Menschen kommen ums Leben.

Verheerende Großbrände erlebten viele Städte und Dörfer im Mittelalter. Die Gefahr lauerte überall: offene Feuerstellen in Werkstätten und Schlafräumen, Fackeln in engen Häusergassen, Kerzen in Gemächern. Wer Haus und Hof im Feuer verlor, musste auf Hilfe von Nachbarn und Verwandten hoffen. Die wenigsten hatten genug Geld, um ein neues Haus zu bauen – eine Versicherung gab es nicht. Meist folgte ein Leben als „Brandbettler“ in Armut.

Das sollte sich ändern. Mehrmals hatte es um 1500 auch im schleswig-holsteinischen Süder­auer­dorf und in umliegenden Dorfschaften gebrannt. Ein paar Kaufleute und Handwerker fassten deshalb den Entschluss, einander künftig nach einem Feuer zu helfen. Sie gründeten am 25. Mai 1537 den Brandversicherungsverein Süderauerdorf, den ersten seiner Art. Die Konditionen sind nicht überliefert, aber mit ihrem Modell legten die Schleswig-Holsteiner den Grundstein für das Brandgildewesen, das sich von da aus in den deutschen Teilstaaten ausbreitete – und aus dem einmal die moderne Wohngebäude­versicherung hervorgehen sollte.

Bald schlossen immer mehr Gilden Verträge zum gegenseitigen Schutz ab. Wie die 100 Bierbrauer in Hamburg, die einander versprachen, dass jeder einem geschädigten Mitglied zehn Reichstaler zahlen würde. Solche Kontrakte wurden bald in regionale Feuerkassen überführt; so entstand etwa 1676 die Hamburger Feuerkasse oder später die Berliner Feuersozietät. Der Beitritt war freiwillig. Als die Hamburger ihre Kasse 1817 jedoch zu einer Pflichtversicherungs­anstalt umbauten, zogen andere Staaten nach.

Gleichzeitig entstanden private Anbieter wie 1886 die Frankfurter Versicherungsgesellschaft. Die warb mit einem Novum: Kostendeckung von Wasserschäden. 50 Jahre später kamen Schäden durch Sturm und Hagel hinzu, ab 1960 setzte sich der  Namen „Wohngebäudeversicherung“ durch. Noch bis 1994 war sie für alle Hauseigentümer obligatorisch, dann beendete die EU die Feuerversicherungspflicht.

Von Kathinka Burkhardt
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